SEPA - Mandat

SEPA - Mandat

Seit 1. August 2014 gilt das SEPA-Lastschrift-Verfahren. Die bekannte Überweisung und das bisherige Lastschriftverfahren gibt es nicht mehr. Ab sofort gelten BIC und IBAN. In der Folge der Einführung von SEPA benötigen wir leider zwingend Ihr schriftiches und unterzeichnetes SEPA-Mandat im Original. Sollten Sie uns noch kein SEPA-Mandat ausgestellt haben, laden Sie bitte hier einen Vordruck herunter und senden diesen an die Verwaltung der vhs Kahlgrund-Spessart e.V.  . Dann können Sie auch weiterhin so einfach Kurse buchen, wie bisher.
 


Bei Kooperationskursen (Kennzeichen: ”K”) kann kein Nachlass gewährt werden.


Kooperationen mit Vereinen und Firmen/Selbständigen

Win-Win-für alle!

Für Vereine und deren Vorstände, Firmen und Selbständige  bieten wir eine individuelle Beratung an, wie eine Kooperation  zwischen vhs und Verein aussehen könnte, so dass alle: Kursteilnehmer, Vereinsmitglieder, Verein, Firmen/Selbständige und Kunden/innen, sowie die vhs davon profitieren. (Neue Information unseres Kooperationspartners in Johannesberg)



Hinweis zur Förderung von Präventionskursen durch Krankenkassen

In den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an vhs-Kursen von den Gesetzlichen Krankenkassen gemäß §20 SGB V gefördert werden. 
In unseren Gesundheitsangeboten orientieren wir uns zusätzlich zu den medizinisch-fachlichen vor allem an pädagogischen Gesichtspunkten zur Begleitung von Lernprozessen. Die Qualitätskriterien der vhs Kahlgrund-Spessart e.V. unterscheiden sich daher zum Teil erheblich von den Förderkriterien der Krankenkassen. 
Seit Anfang 2014 prüft die Zentrale Prüfstelle Prävention bundesweit für die meisten gesetzlichen Krankenkassen Präventionsangebote hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit. Das entsprechende Prüfverfahren für jeden einzelnen Kurs ist jedoch sehr aufwändig. 
Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, am besten vor Kursbeginn.

Gerne stellen wir Ihnen wie bisher kostenfrei nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses, auf Ihren Antrag hin, eine vhs-Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Kursdauer und Kursgebühren aus und bescheinigen Ihnen, falls dies zutrifft, dass Sie an 80% der Kursstunden teilgenommen haben.


 

Der Hinweis auf §20 SGB V entfällt.  
Formulare von und für Krankenkassen füllen wir (auch online) nicht aus, den damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwand kann unsere vhs nicht leisten. 

Wir bescheinigen:
Die Krankenkassen haben Ihre Anerkennungs-Kriterien geändert.  Kursleitungen, die seit Jahren anerkannt waren und ihre Sache gut gemacht haben, werden plötzlich nicht mehr anerkannt, z.B. weil ihnen ein Studium als „Grundqualifikation“ fehlt. Träger wie die vhs, private Anbieter und Sportvereine haben ähnliche Probleme, werden aber unterschiedlich behandelt von der neu eingeführten zentralen Prüfstelle (ZPS) der Krankenkassen. Volkshochschulen können die geforderten Verwaltungsvorgänge in Zusammenhang mit der zentralen Prüfstelle nicht leisten.  So sind sie nicht als förderungswürdig gelistet, weil sie nicht gemeldet sind, weil meist die nach unserer Meinung unsinnige Grundqualifikation der Kursleitungen fehlt  (Weiterbildungen  und langjährige Erfahrungen,  die unsere vhs-Kursleitungen haben und die wichtig sind, werden von einer Person mit Grundqualifikation von der ZPS nicht gefordert). In der Folge können wir auf den Teilnahmebescheinigungen  nicht mehr schreiben  „nach § 20 SGB V“, da es eine Strafandrohung von 5000,00 € gibt für Bescheinigungen für nicht anerkannte Kurse.  Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Wir als vhs können Ihnen leider nunmehr durch unsere Kursleitungen die 80% Teilnahme bescheinigen lassen.  (s.u.) und Ihnen und Ihrer Krankenkasse versichern, dass wir weiterhin die gewohnte Qualität unserer Kursangebote sicherstellen.

Ihre vhs Kahlgrund-Spessart e.V.


Grundbildung

... mehr als Lesen, schreiben, rechnen.

Grundbildungsanforderungen im WandelFrüher wurde Grundbildung als die Fähigkeit lesen und schreiben zu können definiert.

Diese Definition hat sich geändert; heute bedeutet Grundbildung, über Kompetenzen zu verfügen, die einem Individuum die vollständige Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Grundbildung schließt nicht nur Lesen, Schreiben, Sprechen und Verstehen ein, sondern mathematische Fertigkeiten und Medienkompetenzen, v.a. unter dem Fokus der Kommunikation und der Gewinnung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen.

Das 21. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch den Übergang der Industriegesellschaft in eine Wissensgesellschaft. Die Anforderungen an das Qualifikationsniveau der Beschäftigten steigen nicht nur in den höher qualifizierten Berufen, sondern auch in den so genannten einfachen oder ungelernten Tätigkeiten. Diese Entwicklung ist in allen Ländern Europas zu beobachten. Aktuell und in Zukunft benötigen daher alle Menschen eine fundierte Grundbildung, damit ein Einstieg (und Verbleib) in den Arbeitsmarkt gelingt und eine Partizipation an dem Prozess des lebenslangen Lernens und an Angeboten der beruflichen Fort- und Weiterbildung möglich ist.

In wirtschaftlicher Hinsicht erzeugt unzureichende Grundbildung zusätzliche Kosten für Unternehmen und wirkt sich negativ auf ihre Fähigkeit zur Modernisierung aus. Diese Kosten sind zurückzuführen auf Arbeitsunfälle (mangelnde Lesekompetenzen) und zusätzliche Lohnkosten, um die mangelnde Qualifikation und Eignung einzelner Mitarbeiter auszugleichen, sowie auf die zusätzlich erforderliche Zeit, um Arbeitsschritte und Produktqualität zu kontrollieren. Das Fehlen qualifizierter Arbeitskräfte führt damit auch auf der Ebene einfacher Tätigkeiten zu einer geringeren Produktivität des Unternehmens.

Und die eingeschränkte Beschäftigungsfähigkeit hat natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeitnehmer selbst. Neben möglichen Arbeitsunfällen kann mangelnde Grundbildung auch zu Demotivation und Fehlzeiten führen.Es gibt gute Gründe, warum Grundbildung das Herzstück des Programms Education for All (EFA) ist – nur sie ermöglicht einen Start in das soziale und berufliche Leben und das lebenslange Lernen; Personen mit fundierter Grundbildung können selbstständig private und berufliche Anforderungen meistern, können ihre Kinder in der Schule unterstützen, Weiterbildungsangebote wahrnehmen.

Länder mit einem hohen Grundbildungsniveau sind besser vorbereitet auf die Entwicklungen und Herausforderungen der Wissensgesellschaft.

Basisbildungskomponenten am ArbeitsplatzZu arbeitsplatzbezogener Basisbildung gehört das Lesen, Schreiben, Sprechen, Zuhören und Verstehen, Rechnen, kritische Denkvermögen und Problemlösefähigkeiten, die Personen an ihrem Arbeitsplatz benötigen - mitunter auch IT-Kompetenzen - sowie die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen.Am Arbeitsplatz geht es nicht wie in der Schule darum, ein Buch zu lesen oder einen Aufsatz zu schreiben. Arbeitsplatzbezogene Basisbildung nimmt Bezug auf konkrete berufliche Anforderungsprofile, z.B. die Anwendung und Beachtung von Gesundheits- und Sicherheitshinweisen oder Bedienungsanleitungen, die Anfertigung von Arbeitsplänen und Übergabenotizen, die Erstellung und Verwendung von Tabellen und Diagrammen oder die Umsetzung von Arbeitsanweisungen und die Dokumentation der Arbeits(fort)schritte.
aus: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.grundbildung-und-beruf.info/index/416/  


Interesse als Kursleitung mitzuwirken?

Wir suchen immer kompetente und engagierte Dozenten/innen.

Wenn Sie interessiert sind, kontaktieren uns bitte. Wir vereinbaren dann gerne einen Gesprächstermin.