Rücktritt - Widerruf

Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten:
4.1. wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl für den jeweiligen Kurs nicht erreicht wird;
4.2. wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann ein Kurs oder ein Seminar auf Wunsch der Teilnehmer dennoch stattfinden, wenn die Teilnehmer mit einem Gebührenaufschlag oder mit einer Stundenreduzierung einverstanden sind;
4.3. wenn der/die von der »Vhs« verpflichtete Dozent/in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der »Vhs« liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
4.4. wenn die Veranstaltung aus Gründen, die nicht in der Risikospähre der »Vhs« liegen, ausfällt.

Die Teilnehmerin / der Teilnehmer kann zurücktreten durch:
4.5. eine mündliche Erklärung bis 14 Tage vor Kursbeginn
4.6. eine schriftliche Erklärung bis zwei Tage vor Kursbeginn ausschließlich bei der Verwaltung der »Vhs« Es gilt das Datum des Poststempels, des Faxdatums bzw. des Maildatums
4.7. Bei Veranstaltungen, die an Wochenenden stattfinden und bei Fahrten ist ein Rücktritt nur möglich, wenn von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt wird.

Bei allen anderen Veranstaltungen gilt:
4.8. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltung ist der Rücktritt kostenfrei. Danach gelten die Punkte 4.9 bis 4.12. Zusätzlich müssen die Kosten für Lebensmittel und Kursmaterial vom Teilnehmer beglichen werden.
4.9. Bei Rücktritt bis zwei Tage vor Kursbeginn beträgt die Bearbeitungsgebühr 5,00 € plus evtl. Kosten für Lebensmittel und Material.
4.10. Ein Rücktritt ab einem Tag vor Kursbeginn oder während des Kursbetriebs kann nur in Ausnahmefällen von der Geschäftsführung der Vhs genehmigt werden. In diesem Fall werden die Kursgebühren anteilig zurückerstattet und eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.
4.11 In all unseren Kursen gelten jederzeit neben unserem Hygienekonzept die Bestimmungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Änderungen der BayIfSMV berechtigen die Teilnehmenden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4.12. Ein Rücktritt nach Kursbeginn kann nur in Ausnahmefällen von der Geschäftsführung der Vhs genehmigt werden. In diesem Fall werden die Kursgebühren anteilig zurückerstattet und eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € erhoben. Im Falle einer Erkrankung muss der Rücktritt durch ein ärztliches Attest - spätestens am 7. Tag nach Eintritt des Krankheitsfalles - nachgewiesen werden. Später eingehende Atteste können nicht anerkannt werden.